31.Okt.2020 Golf ist Individualsport Golfplatz bleibt offen
UPDATE - Golfplatz darf offen bleiben
Liebe Mitglieder des 1. Golfclub Leipzig e.V. und des Golfplatzes Dübener Heide, liebe Gäste,
die am 30. Oktober von der Sächsischen Staatsregierung erlassene Corona-Verordnung bestätigte uns in unseren Annahmen, dass Golf zum Individualsport zählt.
Der § 4 der Verordnung befasst sich u.a. mit dem Bereich Sport. Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
Der § 4 der Verordnung befasst sich u.a. mit dem Bereich Sport. Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand", heißt es aber weiter. Genau dieser Passus trifft auf Golfplätze zu. Golf gehört zu den Individualsportarten, somit könnte Ihr allein, zu zweit oder mit einer Personen des gleichen Haushalts (z. Bsp. Kinder) weiter bei uns golfen. Die bereits bekannten Hygieneschutzmaßnahmen und unsere Sonderplatzregeln gelten natürlich nach wie.
Da bereits ab dem 02. November die Gastronomie vorzeitig bis Ende November schließen muss sowie das komplette Clubhaus mit seinen sanitären Einrichtungen etc., werden wir schweren Herzens das für den 08. November geplante Martinsgans-Turnier absagen.
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Danke für Euer Verständnis und die aktive Mithilfe.
mailchi.mp